Energieausweis-Vorlage-Gesetz beschlossen Am 24. Mai 2006 wurde das Energieausweis-Vorlage-Gesetz im Parlament beschlossen. Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden regelt dieses Bundesgesetz die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen. Das Bundesgesetzblatt wurde am 3. August ausgegeben und ist unter http://ris1.bka.gv.at verfügbar. Die interessante Frage, wann denn nun die Ausweise vorzulegen sind (denn die Berechnungsmethode ist noch nicht für alle Bereiche klar), wird jetzt beantwortet: § 7. (1) Dieses Bundesgesetz tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem in allen Bundesländern Regelungen über den Inhalt und die Ausstellung des Energieausweises in Kraft stehen, spätestens jedoch am 1. Jänner 2008. Im Fall eines In-Kraft-Tretens vor dem 1. Jänner 2008 hat der Bundesminister für Justiz den Zeitpunkt desselben im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Der LandesEnergieVerein und die Grazer Energieagentur haben im EU-Projekt BUDI, das die Einführung unterstützen soll, 10 Pilot-Energieausweise (nach dem vorläufigen Stand der Regelungen) für Mehrfamilienhäuser und 8 für öffentliche Bauten erstellt. Die Erfahrungen dabei, die den Wohnbauträgern und Kommunen zugute kommen und ihnen dabei helfen soll, schon vor der Rechtswirksamkeit mit der Arbeit zu beginnen, werden auf der Projekt-Website www.buildingdirective.org veröffentlicht. |