Newsletter Europäische Gebäuderichtlinie ist seit Januar 2002 in Kraft Entwickelt sich der Markt für Energieausweise? Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat die Richtlinie über die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" erlassen. Für Österreich setzt die Richtlinie einen Meilenstein bei der Verbesserung der energetischen Effizienz von neuen und bestehenden Gebäuden. Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden wird künftig ein Energieausweis vorzulegen sein, der nicht älter als 10 Jahre sein darf. Für die Erstellung von Energieausweisen wird gerade eine Methode zur Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden entwickelt, mit der zuverlässige, vergleichbare Daten über den rechnerischen Energiebedarf in einem Gebäude dargestellt werden können. Dabei werden alle Faktoren, die beim Energiebedarf eine Rolle spielen, berücksichtigt und die Gebäude nach Typ, Größe und Funktion (Wohngebäude, Büros, Schulen usw.) eingeordnet. Darüber hinaus sind dem Ausweis Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen beizufügen und bei Gebäuden mit mehr als 1000 m² Fläche der Einsatz von Alternativen (erneuerbare Energie) zu prüfen. Um künftige Eigentümer und Mieter besser über die zu erwartenden Betriebskosten für ein Haus oder eine Wohnung zu informieren, werden Verkäufer und Vermieter künftig ein aktuelles Zertifikat über das Energieprofil des Gebäudes vorlegen müssen. In großen Gebäuden (über 1.000 m2), in denen regelmäßiger Publikumsverkehr herrscht, müssen die Energieausweise für die Öffentlichkeit gut sichtbar angebracht werden, um die Bürger für das Thema Energiesparen in ihrem Umfeld zu sensibilisieren. Vorbereitung der Umsetzung Die Grazer Energieagentur hat gemeinsam mit dem LandesEnergieVerein Steiermark die Aufgabe, im Rahmen des von der Programmlinie „Intelligent Energy Europe" finanzierten Europäischen Projektes „BUDI – Pilotaktionen zur Entwicklung eines funktionierenden Marktes für Energieausweise", die Einführung des Energieausweises in der Steiermark vor allem bei den Zielgruppen Wohnbauträger und Verwalter öffentlicher Bauten vorzubereiten. Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der regionalen Ebene. Mit Hilfe regionaler Pilotaktionen und zahlreichen Projekten in sechs europäischen Regionen sollen Erfahrungen genutzt und ausgetauscht werden, um Barrieren bei der Einführung der Direktive zu überwinden und Hemmnisse zu beseitigen. In Österreich wurde die Umsetzung der Richtlinie zum Anlass genommen, das Baurecht in den 9 Bundesländern hinsichtlich der Rechenmethode der Energieeffizienz zu harmonisieren. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, aber die Methode zur Berechnung von neu errichteten Wohnbauten steht weitgehend fest. Diese neue Rechenmethode wird auch zur Veränderung von einigen Bau- und Haustechniknormen führen, erste Vornormen sollen bereits im Sommer veröffentlicht werden. Rechtlicher Rahmen für den Energieausweis wird das Energie-Ausweis-Vorlage-Gesetz (EAV-G) sein, das derzeit im 2. Entwurf vorliegt. Die Umsetzung der Gebäuderichtlinie, insbesondere die Energieausweispflicht, wird für Neubauten aller Voraussicht nach Anfang 2007 verpflichtend werden, für Bestandsgebäude (Vermietung und Verkauf, Aushang bei öffentlichen Gebäuden) ab Anfang 2009. Wichtig aber ist, die Erstellung der Enegieausweise bis zu diesen Zeitpunkten vorzubereiten. Schulung von Experten Ein Aufgabenbereich im Projekt BUDI ist die Schulung von Experten zur Erstellung von Energieausweisen, die der LandesEnergieVerein Steiermark durchführt, auch wenn die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Detail fixiert sind. Die Aufgaben bei der Erstellung des neuen Energieausweises sind vielfältig. Für die Vorbereitung auf diese Aufgaben wurde eine zweiteilige Schulung entwickelt. Da beim Erstellen eines Energieausweises auch Empfehlungen zu Verbesserungsmaßnahmen gegeben werden müssen, entspricht die Schulung im ersten Teilen den Lehrinhalten eines Energieberater F- Kurses. Dieser Teil wird in Form eines E-learning Kurses vermittelt. Die Kursteilnehmer erhalten einen Zugang zu den Webseiten, haben nach einzelnen Kapiteln Fragen zu beantworten, um zu den weiteren Kapiteln zu gelangen und eignen sich so Wissen über Bau- und Heizungstechnik an. Der Inhalt des zweiten Teiles des Kurses (4 Tage Seminar geblockt) ist die Rechenmethode für den Energieausweis, das Rechnen eines Beispiels und eine Exkursion. Der erste Termin für diesen Teil – als Test konzipiert, der eine Verbesserung der Schulung ermöglicht - war vom 4. bis 7. April in Graz. Die Nachfrage für die Unterweisung in die Rechenmethode ist aber so groß, dass der LEV bereits eine weitere Schulung für 8. – 11. Mai plant. Nähere Informationen zum Kurs gibt der Landesenergieverein. Kontakt: Grazer Energieagentur (Projektkoordination) DI Gerhard Bucar Kaiserfeldgasse 13, A-8010 Graz Tel: 0316-811848; Fax DW: -9 Email: bucar@grazer-ea.at Internet: http://www.grazer-ea.at LandesEnergieVerein Steiermark DI Helga Rally Burggasse 9, A-8010 Graz Tel: 0316/877-3389 Email: h.rally@lev.at Internet: http://www.lev.at |